ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (AGB)

Präambel

(1) Der Versicherungsmakler erbringt seine Dienstleistungen (Beratung und Vermittlung) unabhängig von eigenen oder fremden Interessen, insbesondere unabhängig von Versicherungsunternehmen (Versicherer), für den Versicherungskunden. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist überwiegend im Interesse des Versicherungskunden tätig.

(2) Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sowie einem gegebenenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag, und zwar mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden und ergänzen allfällige individuelle Vereinbarungen.
(2) Sie gelten für das gesamte Vertragsverhältnis sowie für künftige Verträge.
(3) Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist, sofern nichts anderes vereinbart, auf Österreich beschränkt.
(4) Wird die wefox App oder ein Online-Kundenportal genutzt, gelten zusätzlich gesonderte Nutzungsbedingungen dieser Plattform bzw. jener Drittanbieter (z. B. Netzbetreiber).

§ 2 Pflichten des Versicherungsmaklers

(1) Der Versicherungsmakler erstellt eine angemessene Risikoanalyse und darauf aufbauend ein Deckungskonzept. Grundlage sind die Angaben und Unterlagen des Kunden. Unrichtige oder unvollständige Angaben können die Qualität beeinträchtigen.

(2) Der Versicherungsmakler berät fachgerecht und vermittelt den nach den Umständen bestmöglichen Versicherungsschutz. Grundsätzlich erfolgt die Vermittlung über Versicherer mit Niederlassung in Österreich oder im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit. Ausländische Versicherer werden nur bei ausdrücklichem Auftrag gegen gesondertes Entgelt berücksichtigt.

(3) Bei der Auswahl berücksichtigt der Makler neben der Prämienhöhe auch Kriterien wie Fachkompetenz des Versicherers, Schadenabwicklung, Kulanz, Vertragslaufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Selbstbehalte.

§ 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat alle für die Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen.
(2) Er ist verpflichtet, an notwendigen Risikobesichtigungen teilzunehmen und auf besondere Gefahren hinzuweisen.
(3) Die vom Kunden übergebenen Informationen dürfen als Grundlage verwendet werden, sofern sie nicht offenkundig unrichtig sind.
(4) Ein Versicherungsantrag bewirkt noch keinen Versicherungsschutz; dieser entsteht erst mit Annahme durch den Versicherer. Zwischen Antrag und Annahme kann ein ungedeckter Zeitraum bestehen.
(5) Nicht-Verbraucher (im Sinne des KSchG) müssen Versicherungsdokumente auf Abweichungen prüfen und gegebenenfalls reklamieren.
(6) Schadenmeldungen oder Besichtigungsaufträge stellen keine Leistungszusage dar.
(7) Der Kunde hat gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten im Versicherungsfall einzuhalten; deren Verletzung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
(8) Bei Lebensversicherungen und anlagebezogenen Produkten ist eine Identifizierung mittels gültigem Ausweis erforderlich.
(9) Bei Verstößen gegen diese AGB kann der Versicherungsmakler den Vertrag kündigen und den Zugang zur App bzw. zum Portal sperren.

§ 4 Zustellungen und elektronischer Schriftverkehr

(1) Zustelladresse ist die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden.
(2) Bei E-Mails können technisch unvermeidbare Fehler auftreten (Datenverlust, Verfälschung, Offenlegung). Haftung hierfür besteht nur bei Verschulden des Maklers. Der Zugang von E-Mails bewirkt weder Deckung noch Vertragsannahme.

§ 5 Urheberrechte

Vom Versicherungsmakler erstellte Konzepte, insbesondere Risikoanalysen und Deckungskonzepte, sind urheberrechtlich geschützt. Verbreitung, Änderungen oder Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

§ 6 Haftung (nur B2B)

(1) Der Versicherungsmakler haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; im Fall von Vorsatz auch für entgangenen Gewinn.
(2) Die Haftung ist auf die Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Maklers beschränkt.
(3) Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis geltend gemacht werden.

§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen geheim zu halten und diese Pflicht an Mitarbeiter weiterzugeben.
(2) Der Schutz personenbezogener Daten des Kunden ist wesentlich; Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO, des Datenschutzgesetzes, des Vertrages sowie gegebenenfalls einer Zustimmungserklärung.

§ 8 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden

(1) Gemäß § 3 KSchG kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, bei Vertragserklärungen außerhalb der Geschäftsräume oder auf Messen zurücktreten. Der Rücktritt ist bis zum Vertragsabschluss oder binnen 14 Tagen danach möglich.
(2) Die Frist beginnt mit Übergabe der Vertragsurkunde, frühestens mit Vertragsabschluss, und endet bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat danach.
(3) Die Rücktrittserklärung ist formfrei und rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wird.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

Der Versicherungsmaklervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat schriftlich (eingeschriebene Post) gekündigt werden. Er geht auf Rechtsnachfolger über, die binnen eines Monats nach Vertragsübernahme kündigen können.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Ungültige oder unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des restlichen Vertrages nicht. Im B2B-Bereich wird die ungültige Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst nahekommende ersetzt.
(2) Es gilt österreichisches Recht.
(3) Für Streitigkeiten ist – mit Ausnahme von Konsumenten – das Gericht am Sitz des Maklers zuständig. Der Makler kann jedoch auch ein anderes zuständiges Gericht anrufen. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand ihres Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder Arbeitsplatzes.

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